Seit dem 14. Februar 2020 gilt wieder die Meisterpflicht
Veröffentlichung des im Dezember 2019 verabschiedeten Gesetzes im Bundesgesetzblatt
Seit dem 14. Februar 2020 gilt wieder die Meisterpflicht für das Fliesenlegerhandwerk. Am Tag zuvor war das vom Bundestag und Bundesrat im Dezember 2019 beschlossene Gesetz im deutschen Bundesgesetzblatt (BGBl.), dem öffentlichen Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland, veröffentlicht worden.
Die Meisterpflicht für das Fliesenlegerhandwerk war im Rahmen der Novelle der Handwerksordnung 2003/2004 abgeschafft worden. Seitdem hatte der Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes für die Wiedereinführung gekämpft und auf die drastischen Folgen für das Handwerk hingewiesen.
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